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Was Sie tun können

  • Spenden
  • Zustiften
  • Schenken und vererben

Das Vermögen der Stiftung, welches durch Stifter und Zustifter vermehrt werden kann, bleibt erhalten; nur die Erträge daraus und Spenden stehen zur Verteilung bereit. Der Beschluss hierüber wird vom Vorstand getroffen.

 

Mit Einführung des Gesetzes zur weiteren Stärkung der bürgerschaftlichen Engagements vom 06.07.2007 können rückwirkend seit 1. Januar 2007 für Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Organisationen einschließlich Stiftungen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftung) können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden Zeiträumen 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von

1 Mio EUR zusätzlich abgezogen werden.

 

Die Dr. Heinz-Wilhelm und Marianne Frölich Stiftung ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit.

Ihre Zuwendungen für die Dr. Frölich Stiftung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

 

Die Dr. Frölich Stiftung unterliegt der Prüfung durch das Kuratorium unserer Stiftung, dem unter anderen der Schatzmeister des Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. angehört, und der Regierungsvertretung Niedersachsen.

 

Wir wünschen uns Tierfreunde, die mit uns den Haustieren helfen, deren Herrchen und Frauchen dazu nachweislich alleine nicht in der Lage sind. Das schaffen wir aber nicht alleine. Es gibt viele Anlässe, den Tieren zu helfen. Wir brauchen Sie!

 

Werden Sie Pate und tun Sie Gutes.

Sie können Ihre Zuwendung an einen bestimmten Zweck binden, wenn Sie auf der Überweisung eines unserer Hauptanliegen oder einen besonderen Zweck angeben.

 

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung mittels Fax oder Postbrief für einmalige oder regelmäßige Spenden!

 

Formular:

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Wir werden bei den Einzügen folgende Angaben verwenden:

 

Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID): DE59ZZZ00001037777

 

Mandatsreferenznummer:

Ihre Förderernummer

 

Regelmäßige Bankeinzüge nehmen wir zum 10. des jeweilgen Monats vor. Der/die Zahlungspflichtige kann die Zahlung innerhalb von 8 Wochen nach Belastung, ohne Angaben von Gründen zurückfordern.